Hornisse (Vespa crabo)
Größe:
Königin ca. 45mm, Arbeiterin ca. 30mm, Männchen ca. 35mm.
Nest ca. 50x70cm.
Aussehen:
Vorder- und Hinterflügel filigran und miteinander verbunden. Hinterteil ist gelb-schwarz bzw. rotbraun gestreift mit Stachel, gekniete Fühler. Stirnbild mit gezackter, schwarzer Längsbinde (ankerähnlich). Rote Beinansätze. Die Nesthülle ist braun-ockerfarben, stark strukturiert, gemuschelt und besitzt Lufttaschen.
Nahrung:
Proteinhaltige Produkte wie Fleisch und Insekten.
Auftreten:
Freiland. Vorwiegend in Waldgebieten. Langer Jahreszyklus von Mai-November.
Lebensweise:
Staaten bildend. Friedlicher Räuber. Dunkelnister, d.h. bevorzugt hohle Bäume, kommt aber auch in anderen Hohlräumen vor (z.B. Nistkasten, Dachboden ). Baut korbförmige und nach unten offene Nester. Aktionsradius bei der Futtersuche bis zu 1 Kilometer. Nest stirbt im Herbst ab. Maximale Volkstärke bis zu 600 Tiere. Nestkühlung durch Eintrag von Wasser; Nesterwärmung durch Flügelzittern.
Vermehrung:
Holometabol. Befruchtete Königin beginnt den Nestbau im Frühjahr. Dazu wird abgeknabbertes Holz mit Speichel zu einer papierartigen Substanz vermengt. Jede Zelle wird mit einem Ei bestückt. Königin versorgt diese vorerst selbst, bis dann schließlich fortpflanzungsunfähige Arbeiterinnen schlüpfen. Gegen Ende des Sommers schlüpfen fortpflanzungsfähige Weibchen und Männchen. Diese paaren sich im Freien. Männchen stirbt kurz darauf ab, befruchtetes Weibchen überwintert.
Lebenserwartung:
Arbeiterinnen leben anfangs nur wenige Tage, da die Belastung für die geringe Anzahl an Tieren hoch ist. Danach steigt die durchschnittliche Lebenserwartung auf mehrere Wochen. Es gibt mehrere Generationen von Arbeiterinnen im Jahr. Im Herbst sterben die Arbeiterinnen und die Königinnen (befruchtete Weibchen vom Vorjahr) ab.
Besonderheiten:
Nest wird vorwiegend aus faulem Holz gebaut (bevorzugt rotfaule Eiche). Ist nicht lästig werdend, da sie nicht Zucker liebend ist. Daher kein Kuchentischbesucher.
Steht unter besonderem Schutz.
Schaden:
Stich mit Gift. Im Hochsommer kann Geruchsbelästigung durch innere Verwesungsprozesse im Nest auftreten.
Bekämpfung:
Gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) § 1 Abs 1 in Verbindung mit dem Anhang 1 zählen Hornissen zu den besonders geschützten Tieren. Laut § 42 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn-, oder Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu vernichten. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einer hohen Geldbuße geahndet. Es kann unter besonderen Umständen eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung oder Bekämpfung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.
Nähere Details bezüglich Bekämpfung, Umsiedlung, Ausnahmegenehmigungen und Biologie erhalten Sie auf Anfrage in einem persönlichen Gespräch. Wir beraten Sie gerne!