Steinmarder (Martes foina)

Marder (Steinmarder)

Größe:

Körpergröße Männchen 40-55cm, Körpergröße Weibchen ca. 10cm kleiner. Schwanzlänge ca. 26cm.

Aussehen:

Das Fell ist graubraun gefärbt und rau. Langgestreckter, schlanker Rumpf und relativ kurze Gliedmaßen. Buschiger Schwanz. Der Kehlfleck ist weiß und gegabelt. Helle Nase und unbehaarte Fußsohlen.

Nahrung:

Allesfresser, der jedoch vor allem Fleisch zu sich nimmt. Im Sommer jedoch insbesondere pflanzliches Material wie Beeren und Früchte.

Auftreten:

Ist kein typischer Waldbewohner. Bevorzugt Kulturland.

Lebensweise:

Raubtier und Einzelgänger. Revier wird mit Sekret aus Duftdrüsen markiert. Reviergröße 12-210 ha. Männchen hat größere Reviere als Weibchen. Im Winter kleinerer Aktionsradius als im Sommer. Tritt als Kulturfolger auf, daher oft in der Nähe von menschlichen Siedlungen (hier in Parkanlagen, Scheunen oder Dachböden) anzutreffen. Ist in erster Linie nachtaktiv. Nester werden mit Haaren, Federn und Pflanzenmaterial gepolstert. Nahrungssuche erfolgt nachts. Hierzu bewegt er sich vorwiegend auf dem Boden. Kann gut springen (1,8-2m weit) und klettern. Legt auf nächtlichen Streifzügen bis zu 15 Kilometer zurück.

Vermehrung:

Paarungszeit von Juni bis August. Aufgrund von Keimruhe bringt das Weibchen den Nachwuchs erst im nächsten Frühjahr zur Welt. Die eigentliche „Tragzeit“ beträgt nur 1 Monat. Wurfgröße 3-4 Tiere. Neugeborene sind blind und nackt. Nach 2 Monaten werden sie entwöhnt und im Herbst selbstständig. Nach 15-27 Monaten werden sie geschlechtsreif.

Lebenserwartung:

Ca. 3 Jahre.

Besonderheiten:

Unterliegt dem Jagdrecht. Zählt nicht zu den bedrohten Arten.

Schaden:

Marder sind verantwortlich für Fraß- und Bissschäden auf Dachböden und in Autos. In Letzteren werden Kabel und Schläuche angebissen. Dies kann im schlimmsten Fall zu technischen Defekten am Fahrzeug führen. Auf dem Dachboden schädigen Marder Vorräte, gelagerte Gegenstände, Isolierung und Kabel. Gerade Kabelfraß kann hier sehr problematisch werden (Kurzschlüsse). Darüber hinaus verdrecken Marder durch Kot und Urin (Mardertoilette) Dachbereiche. Hier ist nach einer Mardervergrämung eine Grundreinigung und Desinfektion der betroffenen Bereiche erforderlich.

Bekämpfung:

Der Marder unterliegt dem Jagdrecht! Grundsätzlich ist das Fangen bzw. Töten auf dem befriedeten Besitztum durch Berechtigte innerhalb der Jagdzeit möglich. Berechtigte sind Grundbesitzer oder Andere, die einen Fallenschein haben und die Berechtigung zur Tötung von Wirbeltieren besitzen.

Die Nitor GmbH Schädlingsbekämpfung beschäftigt Experten, die über genau diese Qualifikationen verfügen. Außerdem besitzen wir herausragendes Know-How, einen Marder giftfrei und schmerzlos zu vergrämen, was die von uns bevorzugte Maßnahme ist. Dies erfolgt durch professionelle Gebäudeabsicherung unserer Marderexperten.


Nähere Details bezüglich Bekämpfung und Biologie erhalten Sie auf Anfrage in einem persönlichen Gespräch. Wir beraten Sie gerne!