Schulungen
Gemäß § 4 Abs. 2 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) hat jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt im Rahmen betriebseigener Maßnahmen zu gewährleisten, dass Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung in Fragen der Lebensmittel geschult werden.
Grundlage zur Durchführung solcher Maßnahmen ist die DIN 10514: Die Schulungen sollen regelmäßig, mindestens einmal jährlich stattfinden und erfordern den Einsatz von geeignetem Schulungspersonal sowie die Durchführung von Erfolgskontrollen und einer Dokumentation.
Wir schulen u.a. Krankenhaus- und Gastronomiepersonal, sowie Reinigungskräfte oder Hygienebeauftragte, welchen eine elementare und oft unterschätzte Bedeutung im Hinblick auf Schädlingsprävention zugute kommt. Sachkundige und branchenvertraute Dozenten lehren nicht nur Fachwissen, sondern berichten aus der Praxis für die Praxis.
Die zu schulenden Themengebiete werden eng mit den Zielen des Kunden abgestimmt, um eine kompakte, zielgerichtete und erfolgreiche Schulung durch erfahrene Experten zu ermöglichen.
Leicht verständlich, ansprechend und mit modernen Präsentationstechniken werden Lösungsansätze für betriebliche Alltagsprobleme und die Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen vermittelt.
Am Schluss einer jeden Schulung werden die Inhalte in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt und ein Zertifikat ausgehändigt.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich über die vielfältigen Schulungsmöglichkeiten unverbindlich beraten!